In Rahmen eines Erbfalls befindet sich im Nachlass eine Gewerbeeinheit mit ca. 550 m².
Diese ist langfristig vermietet. Im Bescheid zur Feststellung des Grundbesitzwertes durch die
Finanzbehörde ermittelt diese einen Wert der Gewerbeeinheit von 680.000 €. Nach
Aktenstudium stellte der Steuerberater fest, dass dem Bescheid lediglich das
Sachwertverfahren zu Grunde lag. Freibeträge für den Erben (St-Kl. I) waren keine mehr
vorhanden.
Bewertung durch das Finanzamt
im Sachwertverfahren
680.000
€
15 % anteilig zu versteuern =
102.200
€
Der Steuerberater bittet mich den zutreffenden Verkehrswert für die Gewerbeeinheit zu
ermitteln. Nach Durchsicht der Unterlagen, wie Grundbuchauszug und Baulastenverzeichnis,
wurde festgestellt, dass Rechte und Lasten, sowie der Objektzustand nebst
Instandhaltungsrückstau im Bemessungsbescheid des Finanzamtes bisher keine Würdigung
fanden.
unbelasteter Verkehrswert neu
680.000
€
abzgl. objektspezifische Grundstückmerkmale
- 270.000
€
neuer Verkehrswert
410.000
€
11 % anteilig zu versteuern =
45.100
€
Enormer Vorteil durch die neue Bewertung =
57.100
€
Jeder Fall gestaltet sich anders und muss natürlich im Vorfeld geprüft werden. Ich
biete ihnen deshalb eine Pauschale für eine Vorprüfung an. Dazu gehört eine
Ortsbesichtigung und ein Studium der vorhandenen Unterlagen, wie Pläne,
Grundbuchauszüge, Bescheide des Finanzamts, evtl. Vorberechnungen.
Nach der Vorprüfung kann sodann gemeinsam entschieden werden, ob ein Werter-
mittlungsgutachten noch erstellt werden soll.
Die
Ausführungen
in
den
Fallbeispielen
dienen
lediglich
einer
groben
Einschätzung.
Jeder
weitere
Einzelfall
bedarf
daher
einer
genauen
Untersuchung
durch
einen
Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer
oder
Rechtsanwalt,
sowie
der
gutachterlichen Prüfung der Immobilienseite durch einen Sachverständigen.
Fallbeispiel 3: Erbfall Gewerbeeinheit
© MRICS Dipl.-Ing. (FH) Michael Sauter November 2024